Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 152108

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Sog Events GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hartstr. 21, 82239 Alling
Handelsregister
München, HRB 152108
EUID
DED2601V.HRB152108

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1612/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Betzmann Roland

Gegenstand des Unternehmens

Sportagentur, Dienstleistungen für Sportveranstaltungen, Reiseveranstaltungen, Werbeagenturen und Handel mit Sportartikeln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sog Events GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Für das Verfahren ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Abgeltungsvergleichs mit der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck über 10.000,00 EUR angesetzt. Dieser Termin findet am 18.03.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München statt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

02.03.2026

1509 IN 1612/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sog Events GmbH, Hartstraße 21, 82239 Alling, vertreten durch den Geschäftsführer Betzmann Roland Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 152108 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Abgeltungsvergleichs mit der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck über EUR 10.000,00 wird bestimmt auf Mittwoch, 18.03.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.02.2026

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