Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 293266

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Spark Networks GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Handelsregister
München, HRB 293266
EUID
DED2601V.HRB293266

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 568/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an und die Gründung sowie die Leitung von Unternehmen oder die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Bereitstellung von Verwaltungs- und Holdingsfunktionen für diese Beteiligungsunternehmen, die in folgenden Geschäftsfeldern oder Teilbereichen davon tätig sind: der Betrieb und die Erbringung von Onlinediensten in den Bereichen Partnervermittlung, Dating und Kontaktanbahnung; die Entwicklung, der Betrieb und das Vermarkten von Software, die Wartung von Kontaktnetzwerken, das Design und die Herstellung von Computerprogrammen zur Datenverarbeitung und -verfolgung; das Design und die Errichtung von Homepages und Internetseiten, Kommunikationsdiensten und Unterhaltungsdiensten; das Veranstalten und Durchführen von gesellschaftlichen Events, Werbungs- und Vermarktungsdiensten und E-Commerce Tätigkeit. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat am 28.01.2026 über den Antrag der Spark Networks GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Der Schuldnerin sind Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestattet. Es wird ein Insolvenzsonderkonto eingerichtet. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; sie haben an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

3608 IN 568/26 | In dem Verfahren über den Antrag Spark Networks GmbH, c/o Mindspace, Zimmerstraße 78, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dane Joella, Adam S. Medros und Tobias Plaputta Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 293266 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.01.2026 um 10:35 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin bestellt. 3. Verfügungen der ...

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