Antragsverfahren Bayern HRB 246731

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Sparkling Cities GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Blütenstraße 21, 85368 Moosburg
Handelsregister
München, HRB 246731
EUID
DED2601V.HRB246731

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 879/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Event-Agentur, die Organisation von Veranstaltungen, der Online-Handel (E-Commerce) mit Sportartikeln sowie Consulting.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Sparkling Cities GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin betreibt eine Event-Agentur, organisiert Veranstaltungen, führt Online-Handel mit Sportartikeln durch und bietet Consulting-Dienstleistungen an. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder über das EGVP übermittelt werden.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

IN 879/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Sparkling Cities GmbH, Blütenstraße 21, 85368 Moosburg, vertreten durch die Geschäftsführer Elabbar Momo-Joel und Tüshaus Lorenz Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 246731 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb einer Event-Agentur, die Organisation von Veranstaltungen, der Online-Handel (E-Commerce) mit Sportartikeln sowie Consulting auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung be...

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