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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Summacum GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Patrick Schmuck vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Verfahren ist eine Insolvenzverwalterin bestellt, deren Name im vorliegenden Text nicht explizit genannt wird. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Sebastian Fehse. Ein Vergleich zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen zwischen der Insolvenzverwalterin und dem Geschäftsführer der Schuldnerin wurde unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO abgeschlossen. Ursprünglich war für den 05.03.2026 ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung dieser Zustimmung angesetzt. Aufgrund eines Verhinderungs der Insolvenzverwalterin wurde dieser Termin auf den 19.03.2026, 11:00 Uhr, vertagt. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Das Schreiben der Insolvenzverwalterin vom 10.02.2026 (im zweiten Textteil fälschlicherweise als 10.02.2025 zitiert) mit dem Vergleichsinhalt liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
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