Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 109598

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TERANLUX GmbH & Co. KG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Bach 3, 85659 Forstern
Handelsregister
München, HRB 109598
EUID
DED2601V.HRB109598

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 891/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von gastronomischen Betrieben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der TERANLUX GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das EGVP eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

02.06.2026

1513 IN 891/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TERANLUX GmbH & Co. KG, Rockefeller Straße 10, 80937 München, vertreten durch den Geschäftsführer Terzic Tihomir und den persönlich haftenden Gesellschafter TERANLUX Verwaltungs GmbH Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 109598 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekannt...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.