Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Textilreinigung Löffler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Clemensstr. 64, 80796 München
Handelsregister
München, HRB 120837
EUID
DED2601V.HRB120837
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 563/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Patricia Wiese
Adresse
Fürstenrieder Straße 281, 81377 München
Telefon
+49(89)6142184 0
Fax
+49(89)6142184 9
Gegenstand des Unternehmens
Chemische Reinigung von Textilien aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilreinigung Löffler GmbH ist am 04.04.2024 um 11:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Sicherung des Vermögens war bereits am 28.02.2024 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Patricia Wiese zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Rechtsanwältin Patricia Wiese zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger waren aufgefordert, Forderungen bis zum 22.04.2024 anzumelden. Widerspruchsfrist gegen Forderungsanmeldungen endete am 03.06.2024. Am 17.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren voraussichtlich eingestellt wird. Ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über einen Vergleichsschluss mit der Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg ist für den 27.01.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
28.02.2024
1500 IN 563/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.02.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Patricia Wiese, Fürstenrieder Straße 281, 81377 München, Telefon: +49(89)6142184 0, Telefax: +49(89)6142184 9.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch ...
1500 IN 563/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.02.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Patricia Wiese, Fürstenrieder Straße 281, 81377 München, Telefon: +49(89)6142184 0, Telefax: +49(89)6142184 9.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.02.2024
Originalbekanntmachung
08.04.2024
1500 IN 563/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Chemische Reinigung von Textilien aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 04.04.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Patricia Wiese
Fürstenrieder Straße 281, 81377 München
Telefon: +49(89)6142184 0
Telefax: +49(89)6142184 9
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderu...
1500 IN 563/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Chemische Reinigung von Textilien aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 04.04.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Patricia Wiese
Fürstenrieder Straße 281, 81377 München
Telefon: +49(89)6142184 0
Telefax: +49(89)6142184 9
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.06.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.02.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.04.2024
Originalbekanntmachung
23.06.2024
1500 IN 563/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
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hat die Insolvenzverwalterin am 17.06.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.06.2024
Originalbekanntmachung
14.01.2026
1500 IN 563/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu einem Vergleichsschluss mit der Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg v. W eG über einen Zahlungsanspruch in Höhe von 22.568,00 € wegen unzulässiger Verrechnung, welcher bei Zahlung von 16.926,00 € an die Masse abgegolten sei,
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgeric...
1500 IN 563/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Textilreinigung Löffler GmbH, Clemensstraße 64, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Oberbauer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 120837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher, Isartorplatz 5, 80331 München
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu einem Vergleichsschluss mit der Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg v. W eG über einen Zahlungsanspruch in Höhe von 22.568,00 € wegen unzulässiger Verrechnung, welcher bei Zahlung von 16.926,00 € an die Masse abgegolten sei,
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.01.2026
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