Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tinus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Friedrichshafener Str. 1, 82205 Gilching
Handelsregister
München, HRB 270388
EUID
DED2601V.HRB270388
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2288/22
Phase
Schlussverteilung
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Vertrieb von Software und Hardware, sowie Entwicklung und Vertrieb von Produkten und digitalen Inhalten in den Bereichen Lifestyle und Entertainment sowie branchenverwandte Anwendungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tinus GmbH in München ist eröffnet. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 14.908,17 Euro. Uneingeschränkt festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO belaufen sich auf 157.553,78 Euro. Hiervon sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten abzuziehen. Die Schlussunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt. Der Schlusstermin gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.03.2026, Forderungsanmeldungen zu widersprechen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu stellen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Vorrangig sind die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
20.01.2026
1513 IN 2288/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tinus GmbH, Landsbergerstr. 139, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Greschl Simon und Schaupp Jaqueline
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 270388
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolve...
1513 IN 2288/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tinus GmbH, Landsbergerstr. 139, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Greschl Simon und Schaupp Jaqueline
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 270388
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
12.02.2026
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der der Tinus GmbH, Landsberger Straße 139, 80339 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind € 14.908,17 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind uneingeschränkt festgestellte Forderungen in Höhe von € 157.553,78 im Rang des § 38 InsO. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Die Schlussunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -, Geschäftszeichen: 1513 IN 2288/22 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen - 12.02.26
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