Antragsverfahren Bayern HRB 282485

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Insolvenzprofil

To&Co.ncepts GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching
Handelsregister
München, HRB 282485
EUID
DED2601V.HRB282485

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3953/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Investmentfonds und Finanzierungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der To&Co.ncepts GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Stelzl, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Das Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

07.05.2026

1508 IN 3953/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. To&Co.ncepts GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Stelzl Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 282485 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Investmentfonds und Finanzierungen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § ...

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