Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 272981

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Insolvenzprofil

TW Tableware Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pfisterstr. 11, c/o AEM Unternehmerkapital GmbH, 80331 München
Handelsregister
München, HRB 272981
EUID
DED2601V.HRB272981

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1592/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Florian Füchsl
Adresse
Potsdamer Straße 5, 80802 München

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen insbesondere an Unternehmen aus dem Bereich des Groß- und Einzelhandels mit Prozellan, Glas, Kristall und Keramik sowie das Erbringen von damit im Zusammenhang stehenden Service- und Managementleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TW Tableware Holding GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht München die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Füchsl festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß den Anträgen vom 24.10.2025 und dem Nachtrag vom 12.12.2025. Die Regelvergütung wurde in Höhe von 12.155,42 EUR ermittelt, wozu ein Zuschlag von 25 % für umfangreiche Sanierungsbemühungen gewährt wurde. Die Umsatzsteuer wurde mit 19 % hinzugerechnet. Zudem wurde eine Auslagenpauschale festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Parallel dazu ist eine Gläubigerversammlung für den 18.05.2026 anberaumt, um über die Zustimmung zu einem Vergleich mit der TW Tableware Vermögensverwaltung GmbH i.L. abzustimmen, wonach eine Zahlung von 5.000,00 EUR an die Insolvenzmasse geleistet werden soll. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

16.05.2025

Az.: 1513 IN 1592/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. TW Tableware Holding GmbH, c/o AEM Unternehmerkapital GmbH, Pfisterstraße 11, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Surrey Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 272981 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 16.05.2025 um 09:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Füchsl, Potsdamer Straße 5, 80802 München, Telefon: +49(89)36 19 300, Telefax: +49(89)361930999. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen di...

Originalbekanntmachung

04.07.2025

1513 IN 1592/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. TW Tableware Holding GmbH, c/o AEM Unternehmerkapital GmbH, Pfisterstraße 11, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Surrey Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 272981 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen insbesondere an Unternehmen aus dem Bereich des Groß- und Einzelhandels mit Prozellan, Glas, Kristall und Keramik sowie das Erbringen von damit im Zusammhang stehenden Service- und Managementleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.07.2025 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Füchsl Potsdamer Straße 5, 80802 München Telefon: +49(89)36...

Originalbekanntmachung

18.12.2025

1513 IN 1592/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TW Tableware Holding GmbH, c/o AEM Unternehmerkapital GmbH, Pfisterstraße 11, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Surrey Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 272981 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Füchsl, Potsdamer Straße 5, 80802 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Ausla...

Originalbekanntmachung

28.04.2026

1513 IN 1592/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TW Tableware Holding GmbH, c/o AEM Unternehmerkapital GmbH, Pfisterstraße 11, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Surrey Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 272981 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu dem vom Insolvenzverwalter am 24.04.2026 im Rechtsstreit vor dem Landgericht München I gegen die TW Tableware Vermögensverwaltung GmbH i.L. geschlossenen widerruflichen Vergleich, wonach die Beklagte eine Zahlung in Höhe von 5.000,00 € an die Insolvenzmasse leistet, wird bestimmt auf Montag, 18.05.2026, 09:00 Uhr Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.04.2026

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