Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 278073

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Insolvenzprofil

Valentin Gastro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pfisterstr. 9+11, 80331 München
Handelsregister
München, HRB 278073
EUID
DED2601V.HRB278073

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 10355/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Marc-André Kuhne
Adresse
Herzogstraße 60, 80803 München

Gegenstand des Unternehmens

Außen- und Innengastronomie, Catering, Event-Catering, To-Go-Gastronomie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Valentin Gastro GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Michael Pinke, wurde beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 10355/24 (HRB 278073) eingeleitet. Am 26.07.2024 erließ das Gericht einen Beschluss zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser führte den Betrieb der Schuldnerin fort und unternahm Sanierungsbemühungen, darunter die Suche nach einem Investor und Verhandlungen über einen Betriebsübergang. Am 23.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung sowie der zu erstattenden Auslagen. Der Antrag wurde am 16.03.2026 durch Beschluss des Amtsgerichts München festgesetzt. Dabei wurde eine Vergütung von 4.467,92 EUR zuzüglich Zuschlägen für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen sowie eine Auslagenpauschale ermittelt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt die Erlaubnis, einen bestimmten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungsentscheidung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

29.07.2024

1509 IN 10355/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Valentin Gastro GmbH, Pfisterstraße 9+11, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pinke Michael Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278073 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ramisch Thomas, Mozartstraße 8, 80336 München auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | erlässt das Amtsgericht München am 26.07.2024 folgenden Beschluss | Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.07.2024 wird im Rubrum wie folgt berichtigt: Register-Nr.: HRB 278073 | Gründe: | Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Originalbekanntmachung

25.02.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Valentin Gastro GmbH hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 20,61 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10.03.2026 gewährt. Amtsgericht München, 24.02.2026

Originalbekanntmachung

17.03.2026

1509 IN 10355/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Valentin Gastro GmbH, Pfisterstraße 9+11, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pinke Michael Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278073 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ramisch Thomas, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 24/0034-TR | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc-André Kuhne, Herzogstraße 60, 80803 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu...

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