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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO; Verwaltung, An- und Vermietung, Verpachtung, Sanierung und Renovierung von Immobilien im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO; gewerblicher Handel mit Immobilien; Erstellung von Immobilien-Verkehrswertgutachten und -Sachverständigengutachten; sowie Unternehmensberatung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VRC Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der Liquidator Vollmer Uwe vertritt die Schuldnerin. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 03.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
1508 IN 813/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. VRC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Lochhamer Schlag 13, 82166 Gräfelfing, vertreten durch den Liquidator Vollmer Uwe Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 263780 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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