Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 169227

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Insolvenzprofil

Wirecard AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Humboldtstraße 8, 85609 Aschheim
Handelsregister
München, HRB 169227
EUID
DED2601V.HRB169227

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1308/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé
Adresse
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Informationsdienstleistungen (insbesondere unter Nutzung von elektronischen Medien). Ferner Entwicklung, Konzipierung und Realisierung von technischen Anwendungen, Dienstleistungen und Projektvorhaben im Bereich Zahlungssysteme sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich Erwerb und Vergabe von Lizenzen im Finanzdienstleistungsbereich.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG ist anhängig. Im vorläufigen Insolvenzverfahren wurde die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Landesbank Baden-Württemberg, für die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht. Das Gericht hat dem Verwalter gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Festsetzung basiert auf einem Stundensatz von 300,00 EUR für den Gläubigerausschuss sowie auf der Regelvergütung zuzüglich Zuschlägen für den Verwalter, die aufgrund der besonderen Umstände (Stabilisierung der Wirecard Bank AG, Liquiditätssicherung, internationale Investorenprozesse) gewährt wurden. Die Verfahrensbeteiligten wurden zur Stellungnahme angehört.

Originalbekanntmachung

08.01.2024

1542 IN 1308/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Wirecard AG, vertreten durch d. Vorstand, Einsteinring 35, 85609 Aschheim Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169227 - Schuldnerin - | Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 16 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 20.12.2023.Die Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 29.06.2020 zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 22a InsO) bestellt. Später erfolgte im Eröf...

Originalbekanntmachung

28.02.2024

1542 IN 1308/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Wirecard AG, vertreten durch d. Vorstand, Einsteinring 35, 85609 Aschheim Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169227 - Schuldnerin - | In dem Insolvenzverfahren hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge i.H.v. 180 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 26.03.2024 gegeben. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.02.2024

Originalbekanntmachung

24.04.2024

1542 IN 1308/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Wirecard AG, vertreten durch d. Vorstand, Einsteinring 35, 85609 Aschheim Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169227 - Schuldnerin - | Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 16 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.02.2024 in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 17.04.2024. Bei der Festsetzung der Ve...

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