Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 200352

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Insolvenzprofil

Wirecard Technologies GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Humboldtstraße 8, 85609 Aschheim
Handelsregister
München, HRB 200352
EUID
DED2601V.HRB200352

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1352/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé
Adresse
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung von Anwendungen im Bereich Zahlungs-, Risk- und Cashmanagementlösungen in offenen Netzen, Marketing und Verkauf dieser Produkte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, Tätigkeiten und Dienstleistungen, einschließlich des Forderungsmanagements sowie des Ankaufs von Forderungen zum Zwecke der Beitreibung im eigenen Namen (Factoring).

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard Technologies GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht München hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag des Verwalters vom 27.11.2023. Der Verwalter beantragte einen Zuschlag zur Regelvergütung, der insgesamt 164 % beträgt. Dieser Zuschlag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: 164 % insgesamt ergeben sich aus der Regelvergütung plus Zuschlägen für die Einzigartigkeit des Falls, die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs, die Bearbeitung von Arbeitnehmerthemen, die Vorbereitung eines internationalen Investorenprozesses, kriminelle Strukturen und fehlende Ansprechpartner, komplexe Finanzierungsstrukturen, die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss sowie die Covid-19-Pandemie, abzüglich eines Abschlags für Überschneidungen mit Parallelverfahren. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung war der Wert des gesicherten und verwalteten Vermögens. Der Verwalter darf einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse entnehmen. Die Gläubiger wurden vor der Festsetzung informiert; Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

08.01.2024

1542 IN 1352/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Wirecard Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 35, 85609 Aschheim Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 200352 Schuldnerin Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 16 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.11.2023. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufig...

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