Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Freischützstraße 92, 81927 München
Handelsregister
München, HRB 249837
EUID
DED2601V.HRB249837
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 3781/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
Adresse
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon
+49(89)25548700
Fax
+49(89)25548710
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung von Gebäuden aller Art, Baugeschäft, Ausführung aller Geschäfte eines Bauträgers für Bauvorhaben aller Art, sowie Erwerb, Projektentwicklung und Veräußerung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH ist am 01.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster zum Sachwalter bestellt. Am 19.03.2024 hat der Sachwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Am 07.05.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren befindet sich nun im laufenden Stadium unter der Leitung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
01.03.2024
1509 IN 3781/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hyseni Skender
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Am Brauhaus 5, 01099 Dresden
Geschäftszweig/Beschäftigung: Errichtung von Gebäuden aller Art, Baugeschäft, Ausführung aller Geschäfte eines Bauträgers für Bauvorhaben aller Art, sowie Erwerb, Projektentwickung und Veräußerung von Immobilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2...
1509 IN 3781/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hyseni Skender
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Am Brauhaus 5, 01099 Dresden
Geschäftszweig/Beschäftigung: Errichtung von Gebäuden aller Art, Baugeschäft, Ausführung aller Geschäfte eines Bauträgers für Bauvorhaben aller Art, sowie Erwerb, Projektentwickung und Veräußerung von Immobilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.03.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 07.05.2024, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 07.05.2024, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.12.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.03.2024
Originalbekanntmachung
19.03.2024
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hyseni Skender
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
|
hat der Sachwalter am 19.03.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2024
Originalbekanntmachung
12.04.2024
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hyseni Skender
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Rechtsanwalt Dr. jur. Schuster Michael, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
- Sachwalter -
|
1. Zum Sondersachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dino Straub
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 (89) 25 54 87-0
Telefax: +49 (89) 25 54 87 -10
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der im vorbezeichneten Verfahren unter der laufenden Nummer 89 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gartengestaltung Hyseni GmbH, Fr...
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hyseni Skender
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Rechtsanwalt Dr. jur. Schuster Michael, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
- Sachwalter -
|
1. Zum Sondersachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dino Straub
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 (89) 25 54 87-0
Telefax: +49 (89) 25 54 87 -10
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der im vorbezeichneten Verfahren unter der laufenden Nummer 89 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gartengestaltung Hyseni GmbH, Freischützstraße 92, 81927 München, geschäftsansässig: Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Sondersachwalters .
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.04.2024
Originalbekanntmachung
08.05.2024
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hyseni Skender, Spies Jörg und Stradtner Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
|
Beschluss:
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 07.05.2024 um 14:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700, Fax: +49(89)25548710
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmende...
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hyseni Skender, Spies Jörg und Stradtner Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
|
Beschluss:
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 07.05.2024 um 14:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700, Fax: +49(89)25548710
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
5. Das Gericht gibt dem Insolvenzverwalter auf, in Abständen von 6 Monaten schriftlich über den Sachstand zu berichten.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.05.2024
Originalbekanntmachung
10.06.2024
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hyseni Skender, Spies Jörg und Stradtner Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
|
1. Aufgrund Aufhebung der angeordneten Eigenverwaltung mit Beschluss vom 07.05.2024 wird der Sondersachwalter nun zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dino Straub
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 (89) 25 54 87-0
Telefax: +49 (89) 25 54 87 -10
2. Sein Aufgabengebiet umfasst nunmehr
die abschließende Prüfung der im vorbezeichneten Verfahren von Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartengestaltung Hyseni GmbH angemeldeten Forderun...
1509 IN 3781/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau München Ges. für Projektentwicklung und schlüsselfertigen Wohnungsbau mbH, Freischützstraße 92, 81927 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hyseni Skender, Spies Jörg und Stradtner Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Spies Restrukturierung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
|
1. Aufgrund Aufhebung der angeordneten Eigenverwaltung mit Beschluss vom 07.05.2024 wird der Sondersachwalter nun zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dino Straub
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 (89) 25 54 87-0
Telefax: +49 (89) 25 54 87 -10
2. Sein Aufgabengebiet umfasst nunmehr
die abschließende Prüfung der im vorbezeichneten Verfahren von Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartengestaltung Hyseni GmbH angemeldeten Forderung,
sowie an Stelle des Insolvenzverwalters für die Insolvenzmasse zu handeln, soweit es darum geht, Vereinbarungen über Kostenumlagen zwischen der Schuldnerin und der H + N Kanalsanierung GmbH sowie zwischen der Schuldnerin und der Gartengestaltung Hyseni GmbH in Bezug auf gemeinsam in Anspruch genommene Leistungen zu treffen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.