Schlussverteilung Bayern HRB 251294

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Insolvenzprofil

YAK-Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ledererstraße 2, 85714 Miesbach
Handelsregister
München, HRB 251294
EUID
DED2601V.HRB251294

Insolvenzgericht

Gericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 168/21
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Adresse
Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen

Gegenstand des Unternehmens

Estrichlegearbeiten, Betonbohrer- und Betonschneidearbeiten, Hochbau und alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAK-BAU GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Cramer ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei Gläubigern Gelegenheit zur Widerspruchseinlegung bis zum 22.07.2025 eingeräumt wurde. Der Vergütungs- und Auslagenbeschluss des Insolvenzverwalters ist ergangen. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angelangt. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von 26.911,82 EUR verfügbar ist und Forderungen in Höhe von 337.609,11 EUR zu berücksichtigen sind. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen niedergelegt. Der Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 23.02.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen.

Originalbekanntmachung

25.06.2025

IN 168/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. YAK-BAU GmbH, Ledererstraße 2, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jakin Janez Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251294 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 08.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 24.06.2025

Originalbekanntmachung

29.12.2025

IN 168/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. YAK-BAU GmbH, Ledererstraße 2, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jakin Janez Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251294 - Schuldnerin - | Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen, wurden festgesetzt. Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: [auszugsweise] Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließl...

Originalbekanntmachung

29.12.2025

IN 168/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. YAK-BAU GmbH, Ledererstraße 2, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jakin Janez Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251294 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.02.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vo...

Originalbekanntmachung

19.01.2026

IN 168/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAK-BAU GmbH findet mit Zu- stimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 26.911,82 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 337.609,11 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer IN 168/21 - niedergelegt. Wolfratshausen, 19. Januar 2026 Veröffentlicht durch Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht

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