Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 55269

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Insolvenzprofil

Zelenka GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Frühlingstr. 21, 82205 Gilching
Handelsregister
München, HRB 55269
EUID
DED2601V.HRB55269

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 337/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Verarbeitung, Montage und Vertrieb von Metall-, Holz- und Kunststofferzeugnissen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zelenka GmbH, Gilching, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Weilheim i.OB. Die Entscheidung wurde am 29.04.2026 bekannt gegeben.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

2 IN 337/13 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Zelenka GmbH, Frühlingstraße 21, 82205 Gilching, vertreten durch den Geschäftsführer Fath Marcel Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 55269 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung v...

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