Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ETERNA Mode GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Medienstr. 12, 94036 Passau
Handelsregister
Passau, HRB 6981
EUID
DED2803V.HRB6981
Insolvenzgericht
Gericht
Passau
Aktenzeichen
IN 391/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther
Adresse
Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München
Telefon
+49(89)23021810
E-Mail
muenchen@floether-wissing.de
Fax
+49(89)230218122
Website
www.sanierungskultur.de
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von Textilwaren jeder Art, vor allem auch soweit sie unter dem Warenzeichen "eterna" / "ETERNA" auf dem Markt geführt sind, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen, insbesondere an der ETERNA Mode GmbH (ehemals: eterna Mode AG), Passau, sowie die Geschäftsleitung aller Gesellschaften, an denen die Gesellschaft mehrheitlich oder zu 100 % beteiligt ist und/oder die Mehrheit der Stimmrechte innehat und/oder kontrolliert, einschließlich der Erbringung von Management-, Verwaltungs- und Organisationsleistungen, ferner die Koordinierung der Geschäftspolitik und der Finanzierung aller dieser Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETERNA Mode GmbH ist am 01.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther als Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 23.04.2026. Ein Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Am 24.03.2026 wurde die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben, da die Erreichung des Sanierungsziels als aussichtslos erachtet wurde. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist endet am 03.06.2026. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 07.05.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
02.03.2026
IN 391/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
ETERNA Mode GmbH, Medienstraße 12, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Oelke Herbert Albert
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L Gates LLP, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Gz.: 8005394.00001
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von Herrenhemden und Damenblusen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt.
3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther Lucas
Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München
Telefon: +49(89)2302181...
IN 391/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ETERNA Mode GmbH, Medienstraße 12, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Oelke Herbert Albert
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L Gates LLP, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Gz.: 8005394.00001
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von Herrenhemden und Damenblusen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt.
3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther Lucas
Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München
Telefon: +49(89)23021810
Telefax: +49(89)230218122
Email: muenchen@floether-wissing.de
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.04.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 113, 1. Stock, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
European Retail Solutions (UK) Limited, 15-16 Brooks Mews, W1K 4DS London, Vereinigtes Königreich, hier vertreten durch Siegfried Kobal
Robus SCSp, SICAV-FIAR-Robus Senior Debt Fund, 20, Rue de la Poste, Carré Bonn, L-2346 Luxembourg, Luxemburg, hier vertreten durch Manuel Eckel
Atradius Kreditversicherung Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln, hier vertreten durch Rolf Breuer
Robus SCSp, SICAV-FIAR-Robus Recovery Fund II, 20, Rue de la Poste, Carré Bonn, L-2346 Luxembourg, Luxemburg, hier vertreten durch Andreas Jaufer
Tesselation International Ltd., hier vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Lachmann, RWP Rechtsanwälte PartG mbB, Bleichstr. 8-10, 40211 Düsseldorf
HF Private Debt Fonds, SCSp, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg, hier vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hendrik Boss, TaylorWessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Isartorplatz 8, 80331 München
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.12.2025 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
02.03.2026
IN 391/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETERNA Mode GmbH, Medienstraße 12, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Oelke Herbert Albert
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L Gates LLP, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Gz.: 8005394.00001
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hat der Sachwalter am 01.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
24.03.2026
IN 391/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETERNA Mode GmbH, Medienstraße 12, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Oelke Herbert Albert
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L Gates LLP, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Gz.: 8005394.00001
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 24.03.2026 um 11.00 Uhr aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther
Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München
Telefon: +49(89)23021810, Fax: +49(89)230218122
muenchen@floether-wissing.de, www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden...
IN 391/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETERNA Mode GmbH, Medienstraße 12, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Oelke Herbert Albert
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L Gates LLP, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Gz.: 8005394.00001
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 24.03.2026 um 11.00 Uhr aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther
Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München
Telefon: +49(89)23021810, Fax: +49(89)230218122
muenchen@floether-wissing.de, www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
5. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO findet statt am
Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 Uhr
Landgericht Passau, Sitzungssaal 40/II. Stock, Zengergasse 1
94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
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Gründe (auszugsweise gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 InsO):
....Gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat das Insolvenzgericht die Anordnung der Eigenver-
waltung von Amts wegen aufzuheben, wenn die Erreichung des Eigenverwaltungszieles,
insbesondere eine angestrebte Sanierung sich als aussichtslos erweist. Das Gericht
muss das Vorliegen der Voraussetzungen prüfen, hat darüber hinaus jedoch kein Ent-
scheidungsermessen (BeckOK Insolvenzrecht, 42. Edition, Rn.30 zu § 272)...Mit der in der
Stellungnahme vom 12.03.2026 zugestanden Neuausrichtung der Eigenverwaltung weg
von der Sanierung hin zur Liquidation liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung der
Anordnung der Eigenverwaltung vor (vgl. Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 16. Auflage, Rn 6
zu § 272)...
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 20.03.2026
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