Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Romola Haus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal
Handelsregister
Passau, HRB 10272
EUID
DED2803V.HRB10272
Insolvenzgericht
Gericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Silke Werts
Adresse
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon
+49(851)988596-0
E-Mail
info@kanzlei-werts.de
Fax
+49(851)988596-10
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Organisieren von Bauprojekten (Projektmanagement), der Kraftfahrzeughandel und der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmittel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Romola Haus GmbH ist anhängig. Am 12.06.2024 hat das Amtsgericht Passau zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und die Rechtsanwältin Silke Werts zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Es ist eine sog. eingreifende vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, sodass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der Verwalterin wirksam sind. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist endete am 11.07.2025. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Andreas Toth. Aktuell steht die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen außergerichtlichen Vergleich an. Dieser sieht vor, dass der Geschäftsführer Zsolt Pázmándy auf Haftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von 245.447,13 € verzichtet und stattdessen einen Betrag von 15.000 € zahlt, wodurch alle Ansprüche abgegolten sind. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
14.06.2024
Az.: IN 118/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.06.2024 um 12:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Silke Werts, Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, Telefon: +49(851)988596-0, Telefax: +49(851)988596-10, Email: info@kanzlei-werts.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksa...
Az.: IN 118/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.06.2024 um 12:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Silke Werts, Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, Telefon: +49(851)988596-0, Telefax: +49(851)988596-10, Email: info@kanzlei-werts.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 12.06.2024
Originalbekanntmachung
02.06.2025
IN 118/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
|
1. Die Prüfung der bis 19.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, geg...
IN 118/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
|
1. Die Prüfung der bis 19.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 30.05.2025
Originalbekanntmachung
29.07.2025
IN 118/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
|
1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ei...
IN 118/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
|
1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 24.07.2025
Originalbekanntmachung
15.12.2025
IN 118/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen der Insolvenzverwaltung und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Zsolt Pazmandy, dahingehend, dass dieser auf die außergerichtlich geltend gemachten Haftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von insgesamt 245.447,13 € einen Betrag von 15.000 € bezahlt und damit alle Ansprüche abgegolten sind
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.01.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einbe...
IN 118/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen der Insolvenzverwaltung und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Zsolt Pazmandy, dahingehend, dass dieser auf die außergerichtlich geltend gemachten Haftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von insgesamt 245.447,13 € einen Betrag von 15.000 € bezahlt und damit alle Ansprüche abgegolten sind
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.01.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 15.12.2025
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