Berichts- und Prüfungstermin Bayern HRB 11743

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Rothkopf & Eder GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Schwaimberg 5, 94481 Grafenau
Handelsregister
Passau, HRB 11743
EUID
DED2803V.HRB11743

Insolvenzgericht

Gericht
Passau
Aktenzeichen
IN 344/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Baggerunternehmens sowie sämtliche dazugehörige Dienstleistungen, ferner der Garten- und Landschaftsbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rothkopf & Eder GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Passau. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 07.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 15.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

02.02.2026

IN 344/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rothkopf & Eder GmbH, Am Schwaimberg 5, 94481 Grafenau, vertreten durch die Geschäftsführer Eder Andre und Rothkopf Sebastian Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 11743 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 07.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 und 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Passa...

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