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Insolvenzprofil
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Führung eines orthopädietechnischen Betriebes, insbesondere Herstellung und Vertrieb von Prothesen, Orthesen und Bandagen sowie Verkauf von medizinischtechnischen Geräten; ferner: Vermittlung von Reisen und Gesundheitsreisen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Mark GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Florian, ist beim Amtsgericht Passau anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 216 eingetragen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden mehrere Nachtragsprüfungen gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Prüfung der Forderung mit der Tabellenblattnummer 62, die bis zum 22.04.2024 angemeldet wurde, erfolgte mit einer Widerspruchsfrist bis zum 24.06.2024. Die Prüfung der Forderung mit der Tabellenblattnummer 63, die bis zum 22.05.2024 angemeldet wurde, erfolgte mit einer Widerspruchsfrist bis zum 23.08.2024. Die Prüfung der Forderung mit der Tabellenblattnummer 65, die bis zum 20.11.2025 angemeldet wurde, erfolgte mit einer Widerspruchsfrist bis zum 01.06.2026. Die Bekanntmachung vom 20.04.2026 bezieht sich auf die späteste Forderung. Forderungen, gegen die innerhalb der jeweiligen Fristen kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
IN 208/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sanitätshaus Mark GmbH, Stadtplatz 7, 94078 Freyung, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Florian Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 216 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 22.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 13.05.2024
Originalbekanntmachung
IN 208/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sanitätshaus Mark GmbH, Stadtplatz 7, 94078 Freyung, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Florian Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 216 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 22.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 63 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.08.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 12.07.2024
Originalbekanntmachung
IN 208/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sanitätshaus Mark GmbH, Stadtplatz 7, 94078 Freyung, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Florian Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 216 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 20.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 65 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 20.04.2026
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