Antragsverfahren Bayern HRB 10116

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Insolvenzprofil

Timberson GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kamm 13, 94496 Ortenburg
Handelsregister
Passau, HRB 10116
EUID
DED2803V.HRB10116

Insolvenzgericht

Gericht
Passau
Aktenzeichen
IN 363/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Verkauf von Holzprodukten, der Betrieb des Internetshops "timberson.de", sowie das Halten von Lizenzen für Fanartikel.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Passau hat über den Antrag der Timberson GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Passau einzureichen.

Originalbekanntmachung

25.03.2026

IN 363/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Timberson GmbH, Kamm 13, 94496 Ortenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kurmis Johannes Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10116 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte dkr kuhne dr. raith rechtsanwälte PartGmbB, Lederergasse 2, 84130 Dingolfing auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (...

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