Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 26134

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Insolvenzprofil

ABM Antikbeschlägemanufaktur GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Feuerhaus 3, 83395 Freilassing
Handelsregister
Traunstein, HRB 26134
EUID
DED2910V.HRB26134

Insolvenzgericht

Gericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 139/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Kamml Peter

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Zier- und Antikbeschlägen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABM Antikbeschlägemanufaktur GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 15.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Prüfung der Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

4 IN 139/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ABM Antikbeschlägemanufaktur GmbH, Am Feuerhaus 3, 83395 Freilassing, vertreten durch den Geschäftsführer Kamml Peter Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 26134 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 15.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Traunstein - Insolvenzger...

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