Antragsverfahren Bayern HRB 26214

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Bier Vertrieb Logistik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kronstadter Str. 4, 81677 München
Handelsregister
Traunstein, HRB 26214
EUID
DED2910V.HRB26214

Insolvenzgericht

Gericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
601 IN 187/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Björn Hellfeld

Gegenstand des Unternehmens

Groß- und Einzelhandel mit Getränken

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Traunstein hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bier Vertrieb Logistik GmbH entschieden. Nach Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus einem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Dr. Björn Hellfeld vom 16.01.2026. Den Verfahrensbeteiligten wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von 3.240,00 € anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt die Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse Bamberg. Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Originalbekanntmachung

19.02.2026

601 IN 187/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Bier Vertrieb Logistik GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Wodke Maciej Ryszard Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 26214 - Schuldnerin - | Beschluss: | Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von 3.240,00 € anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse Bamberg. Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, §...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.