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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Traunstein hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bier Vertrieb Logistik GmbH entschieden. Nach Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus einem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Dr. Björn Hellfeld vom 16.01.2026. Den Verfahrensbeteiligten wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von 3.240,00 € anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt die Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse Bamberg. Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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