Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 32958

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DIMAEX Deutschland GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Esbaum 6-8, 83022 Rosenheim
Handelsregister
Traunstein, HRB 32958
EUID
DED2910V.HRB32958

Insolvenzgericht

Gericht
Rosenheim
Aktenzeichen
610 IN 142/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Baker Tilly
Person
Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen
Adresse
Jahnstraße 12, 83022 Rosenheim
Telefon
+49(8031) 79640-60
E-Mail
inso@bakertilly.de
Fax
+49(8031) 79640-59

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Vertrieb von Software und alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Traunstein hat über den Antrag der DIMAEX Deutschland GmbH, Rosenheim, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 24.04.2026 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Rosenheim, bestellt worden. Es ist gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

610 IN 142/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. DIMAEX Deutschland GmbH, Am Esbaum 6-8, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Flörl Michael und Wolf Heinz Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 32958 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 24.04.2026 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Jahnstraße 12, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031) 79640-60, Telefax: +49(8031) 79640-59, Email: inso@bakertilly.de. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: G...

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