Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 23834

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Insolvenzprofil

FHF GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Straßenäckerweg 1, 83052 Bruckmühl
Handelsregister
Traunstein, HRB 23834
EUID
DED2910V.HRB23834

Insolvenzgericht

Gericht
Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 222/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Unternehmensberatung, Fördermittelberatung und strategische Unternehmensplanung, Montagedienstleistungen auf Werk- und Dienstvertragsbasis, gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmervermittlung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FHF GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 13.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Rosenheim, Insolvenzgericht, datiert vom 23.03.2026.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

608 IN 222/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FHF GmbH, Straßenäckerweg 1, 83052 Bruckmühl, vertreten durch den Geschäftsführer Förster Frank Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23834 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 23.03.2026

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