Forderungsanmeldung Bayern HRB 21578

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

H+H Regeltechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nußbaumstr. 25, 83026 Rosenheim
Handelsregister
Traunstein, HRB 21578
EUID
DED2910V.HRB21578

Insolvenzgericht

Gericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 253/19
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Huber Stefan

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb, Planung, Programmierung und Inbetriebnahme von Gebäudeautomationssystemen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H+H Regeltechnik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 06.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom 16.07.2025.

Originalbekanntmachung

16.07.2025

603 IN 253/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. H+H Regeltechnik GmbH, Nußbaumstr. 25, 83026 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Huber Stefan Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21578 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 16.07.2025

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