Antragsverfahren Bayern HRB 32880

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Insolvenzprofil

MW Future Solar UG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchener Str. 67, 83395 Freilassing
Handelsregister
Traunstein, HRB 32880
EUID
DED2910V.HRB32880

Insolvenzgericht

Gericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 26/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen, Wechselrichter und deren Zubehör sowie die Montage derselben

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Traunstein hat über den Antrag der MW Future Solar UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder über das EGVP eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

24.03.2026

4 IN 26/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. MW Future Solar UG (haftungsbeschränkt), Münchener Str. 67, 83395 Freilassing, vertreten durch den Geschäftsführer Wollny Manfred Joachim Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 32880 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Waren verschiedener Art auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Traunstein Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Int...

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