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Insolvenzprofil
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Beteiligung an anderen Gesellschaften in jeder Form (Eigen- und Fremdkapital) sowie Unternehmensberatung der MWK Gruppe
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MWK Beteiligungs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein. Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleichsangebot mit Herrn Matthias Wackerbauer vom 22.01.2024 bezüglich der Abgeltung von Haftungsansprüchen das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 28.02.2024 Einwendungen gegen den der Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben werden.
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