Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 30592

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Nouille GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstr. 21, 83022 Rosenheim
Handelsregister
Traunstein, HRB 30592
EUID
DED2910V.HRB30592

Insolvenzgericht

Gericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 245/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Severin Kiesl
Adresse
Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
Telefon
+49(8031)233890
E-Mail
kanzlei@kiesl.de
Fax
+49(8031)13892

Gegenstand des Unternehmens

Gastronomie und Betrieb von Restaurants

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Traunstein hat über den Antrag der Nouille GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bilec Haydar und Bilec Sara, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 16.07.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Severin Kiesl bestellt worden. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

17.07.2024

601 IN 245/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Nouille GmbH, Bahnhofstr. 21, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bilec Haydar und Bilec Sara Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 30592 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 16.07.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Severin Kiesl, Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031)233890, Telefax: +49(8031)13892, Email: kanzlei@kiesl.de. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung k...

Originalbekanntmachung

16.07.2025

605 IN 245/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nouille GmbH, Bahnhofstr. 21, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bilec Haydar und Bilec Sara Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 30592 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31,21 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht ...

Originalbekanntmachung

21.07.2025

605 IN 245/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nouille GmbH, Bahnhofstr. 21, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bilec Haydar und Bilec Sara Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 30592 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31,32 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. 3. Der Beschluss vom 16.07.2025 auf nachträ...

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