Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 25844

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Insolvenzprofil

Ofenwelt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schömeringer Str. 26, 83071 Stephanskirchen
Handelsregister
Traunstein, HRB 25844
EUID
DED2910V.HRB25844

Insolvenzgericht

Gericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 183/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Planung und Einbau von Feuerstätten und Handel mit Zubehör

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ofenwelt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Barbier Lars, ist beim Amtsgericht Traunstein unter dem Aktenzeichen 605 IN 183/23 anhängig. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen diese Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rosenheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

09.01.2026

605 IN 183/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ofenwelt GmbH, Schömeringer Str. 26, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Barbier Lars Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 25844 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rosenheim Bismarckstr. 1 83022 Rosenheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine ...

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