Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
"Royalbeach" Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Watzmannstr. 1, 83417 Kirchanschöring
Handelsregister
Traunstein, HRB 6250
EUID
DED2910V.HRB6250
Insolvenzgericht
Gericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 16/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Spielwaren und Sportartikel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Royalbeach" Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein. Im Verfahren sind mehrere Schritte dokumentiert. Zunächst wird die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) für den Zeitraum bis zum 14.04.2026 im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Den Beteiligten steht eine Frist bis zum 05.06.2026 zur Verfügung, um den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Parallel dazu wird der Vorschuss auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses, der WCF Finetrading GmbH, für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt auf Basis eines Antrags vom 08.01.2026, wonach Tätigkeiten im Umfang von 162,75 Stunden geleistet wurden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, wurde die gesetzliche Obergrenze der InsVV a.F. überschritten. Die konkreten Beträge für Vergütung und Auslagen sind im Text als "BETRAG EUR" placeholderhaft angegeben und nicht numerisch auswertbar. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungsentscheidung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
21.04.2026
4 IN 16/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"Royalbeach" Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, vertreten durch den Geschäftsführer Münch Hans-Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 6250
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 14.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 283 bis 286 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|...
4 IN 16/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"Royalbeach" Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, vertreten durch den Geschäftsführer Münch Hans-Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 6250
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 14.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 283 bis 286 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Originalbekanntmachung
27.04.2026
4 IN 16/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"Royalbeach" Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, vertreten durch den Geschäftsführer Münch Hans-Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 6250
- Schuldnerin -
|
Der Vorschuss auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses der WCF Finetrading GmbH für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2021 wird wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.01.20...
4 IN 16/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"Royalbeach" Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, vertreten durch den Geschäftsführer Münch Hans-Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 6250
- Schuldnerin -
|
Der Vorschuss auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses der WCF Finetrading GmbH für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2021 wird wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.01.2026. Sie gab hierbei an im Zeitraum vom 01.01.-31.12.2021 Tätigkeiten im Umfang von 162,75 Stunden geleistet zu haben.
Die WCF Finetrading GmbH, hält für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss einen Stundensatz von 300 EUR für angemessen.
Da die Festsetzung des Vorschusses keinerlei Vorgriff auf eine spätere Vergütungsentscheidung ist und daher die Frage, ob und inwieweit ein Stundensatz von 300 Euro angemessen ist, erst mit Festsetzung der endgültigen Vergütung entschieden werden kann, wurde für die Berechnung des Vorschusses die gesetzliche Obergrenze von 95 Euro, § 17 InsVV a.F überschritten.
Für 162,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Insolvenzverwalter wurde zu dem Antrag gehört und hatte keine Einwendungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.