Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 30071

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Insolvenzprofil

Schmidt Transporte GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Siemensstr. 9, 84539 Ampfing
Handelsregister
Traunstein, HRB 30071
EUID
DED2910V.HRB30071

Insolvenzgericht

Gericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 191/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalter Michael Mansfeld

Gegenstand des Unternehmens

Paketzustellung und Transportdienstleistungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmidt Transporte GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Sergej, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Der Insolvenzbeschlag bleibt für die durch Vollstreckungsbescheid titulierten Anfechtungsansprüche gegen die Ehefrau des Geschäftsführers, Anna Schmidt, aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet. Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Michael Mansfeld beauftragt. Gegen die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Gegen die Entscheidung zur Anordnung der Nachtragsverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Fristen beginnen mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidungen.

Originalbekanntmachung

19.01.2026

IN 191/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schmidt Transporte GmbH, Siemensstraße 9, 84539 Ampfing, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Sergej Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 30071 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 107/22AT29 | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Der Insolvenzbeschlag bleibt für die durch Vollstreckungsbescheid titulierten Anfechtungsansprüche gegen die Ehefrau des Geschäftsführers, Anna Schmidt, aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Michael Mansfeld beauftragt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung Anordnung Nachtragsverteilung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschw...

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