Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 4336

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Stöckl Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Weilham 7, 84529 Tittmoning
Handelsregister
Traunstein, HRB 4336
EUID
DED2910V.HRB4336

Insolvenzgericht

Gericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 241/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Heidenreich Marc
Adresse
Luisenstraße 4, 30159 Hannover

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Bauunternehmens und die Ausführung aller damit zusammenhängenden Arbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stöckl Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Josef Rosenberger, ist beim Amtsgericht Traunstein anhängig. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Marc Heidenreich. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 28.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Die Bekanntgabe stammt vom 28.04.2026.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

4 IN 241/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stöckl Bau GmbH, Weilham 7, 84529 Tittmoning, vertreten durch den Geschäftsführer Rosenberger Daniel Josef Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 4336 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heidenreich Marc, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Gz.: 2025/Stöckl Bau GmbH | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspr...

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