Forderungsanmeldung Bayern HRB 13307

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WeB Personalservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchener Str. 28, 83022 Rosenheim
Handelsregister
Traunstein, HRB 13307
EUID
DED2910V.HRB13307

Insolvenzgericht

Gericht
Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 108/20
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeB Personalservice GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

11.03.2026

608 IN 108/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WeB Personalservice GmbH, Münchener Straße 28, 83026 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Böhnke Hannelore Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 13307 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 11.03.2026

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