Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 1843

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Fluorchemie Stulln GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Werksweg 2, 92551 Stulln
Handelsregister
Amberg, HRB 1843
EUID
DED3101V.HRB1843

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 416/23 F-9-7
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 96 37 61 130
E-Mail
frankfurt@bbl-law.com
Fax
069/ 96 37 61 145
Website
www.bbl-law.com

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung,Bearbeitung und der Vertrieb von Fluorchemie- und Flußsäureprodukten .

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die Fluorchemie Stulln GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 04.03.2026 die Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg zur Sonderverwalterin bestellt. Der Aufgabenkreis der Sonderverwalterin umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der Erzgebirgischen Fluss- und Schwerspatwerke GmbH (lfd. Nr. 95) sowie Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der Fluorchemie Dohna GmbH (lfd. Nr. 118 und 235). Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

19.08.2025

810 IN 416/23 F-9-7 In dem Insolvenzverfahren Fluorchemie Stulln GmbH, Werksweg 2, 92551 Stulln (AG Amberg, HRB 1843), vertreten durch: Thomas Leypold, Walramstraße 13, 65510 Idstein, (Geschäftsführer), wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses Herr Rechtsanwalt Stephan Sartoris die Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss und ein Vorschuss für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassu...

Originalbekanntmachung

19.08.2025

810 IN 416/23 F-9-7 In dem Insolvenzverfahren Fluorchemie Stulln GmbH, Werksweg 2, 92551 Stulln (AG Amberg, HRB 1843), vertreten durch: Thomas Leypold, Walramstraße 13, 65510 Idstein, (Geschäftsführer), wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses Herr Mike Scholz die Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss und ein Vorschuss für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen d...

Originalbekanntmachung

01.09.2025

810 IN 416/23 F-9-7 In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Fluorchemie Stulln GmbH, Werksweg 2, 92551 Stulln (AG Amberg, HRB 1843), wird die mit Beschluss vom 06.08.2025 festgesetzte Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes Mike Scholz ergänzend wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Mit Beschluss vom 06.08.2025 wurde dem Gläubigerausschussmitglied Mike Scholz antragsgemäß eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von EUR XXX festgesetzt. Mit Schreiben vom 20.08.2025 beantragt dieser nunmehr die ergänzende Festsetzung der Umsatzsteuer auf die Vergütung, da sein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist. Dem Antrag war stattzugeben und die Umsatzsteuer auszuweisen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von ei...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 04.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 416/23 F-9-7 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Fluorchemie Stulln GmbH, Werksweg 2, 92551 Stulln (AG Amberg, HRB 1843), vertr. d.: Thomas Leypold, Walramstraße 13, 65510 Idstein, (Geschäftsführer), wird zur Sonderverwalterin bestellt: Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com Der Aufgabenkreis der Sonderinsolvenzverwalterin umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der Erzgebirgischen Fluss- und Schwerspatwerke GmbH (lfd. Nr. 95) und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der Fluorchemie Dohna GmbH (lfd. Nr. 118 und 235). Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung ang...

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