Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 4918

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Insolvenzprofil

LSI Logistik Service Innovation GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Neukirchener Straße 57, 91522 Ansbach
Handelsregister
Ansbach, HRB 4918
EUID
DED3201V.HRB4918

Insolvenzgericht

Gericht
Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 160/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Ralf-Michael Dörr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Vermittlung von Transportleistungen, Lagerhaltung, gewerblicher Güterkraftverkehr, Logistik sowie Service aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LSI Logistik Service Innovation GmbH ist beim Amtsgericht Ansbach anhängig. Im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurde die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung und Entscheidungen über Vergütungsanträge geregelt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 29.07.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen einzureichen. Es sind Forderungen in Höhe von 522.927,87 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 54.054,36 EUR gegenübersteht. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 15.038,52 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Insolvenzverfahren ist am 05.05.2026 aufgehoben worden. Der Insolvenzbeschlag bleibt für Erstattungsansprüche aus Mautgebühren für die Jahre 2017 bis 2020 aufrechterhalten. Gleichzeitig wurde die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge angeordnet, mit der der Insolvenzverwalter beauftragt ist.

Originalbekanntmachung

18.06.2024

1 IN 160/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LSI Logistik Service Innovation GmbH, Neukirchener Straße 57, 91522 Ansbach, vertreten durch den Geschäftsführer Drössler Helmut Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 4918 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1876/20 ku/hr | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung über die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters bzgl. des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens, jeweils vom 24.10.2023. - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten ...

Originalbekanntmachung

18.06.2024

1 IN 160/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LSI Logistik Service Innovation GmbH, Neukirchener Straße 57, 91522 Ansbach, vertreten durch den Geschäftsführer Drössler Helmut Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 4918 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1876/20 ku/hr | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 522.927,87 EUR steht ein Betrag von 15.038,52 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 17.06.2024

Originalbekanntmachung

06.05.2026

1 IN 160/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LSI Logistik Service Innovation GmbH, Webergasse 43, 95694 Mehlmeisel, vertreten durch den Geschäftsführer Drössler Helmut Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 4918 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1876/20 ku/hr | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n am 05.05.2026. Der Insolvenzbeschlag bleibt für Erstattungsansprüche gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr aus Mautgebühren für die Jahre 2017 bis 2020 aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Ralf-Michael Dörr beauftragt. Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 05.05.2026

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