Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Polyden-Folienfabrik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn
Handelsregister
Ansbach, HRB 405
EUID
DED3201V.HRB405
Insolvenzgericht
Gericht
Ansbach
Aktenzeichen
2 IN 193/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Joachim Exner
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon
+49(911)9512850
E-Mail
advo@ra-dr-beck.de
Fax
+49(911)95128510
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffprodukten und insbesondere von Folien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Polyden-Folienfabrik GmbH ist am 01.02.2023 eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ansbach. Im Verfahren ist der Sachwalter Rechtsanwalt Joachim Exner tätig. Die Vergütung und die Auslagen des Sachwalters sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Eine Abschlagsverteilung ist mit Zustimmung des Gerichts erfolgt; dabei waren 3.027.389,10 Euro Verteilungsmasse verfügbar, die in Höhe von 3.027.389,10 Euro für Forderungen nach § 38 InsO berücksichtigt wurden. Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklasse § 39 Abs. 1 InsO bis zum 25.07.2024 beim Sachwalter anzumelden. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht die Gelegenheit zu, den Forderungen bis zum 22.08.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
09.02.2024
2 IN 193/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Knut
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 182-2022 MW kd
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die ...
2 IN 193/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Knut
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 182-2022 MW kd
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 06.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Sachwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um X %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.12.2023 wird Bezug genommen.
Der vorläufige Sachwalter führt folgende Erhöhungstatbestände an:
- Betriebsfortführung (X %)
- Begleitung und Überwachung des Investorenprozesses (X %)
- Begleitung Vorfinanzierung Insolvenzgeld (X %)
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage (X %)
- Prüfung Geldverkehr (X %)
Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters von der Tätigkeit in einem Normalverfahren ab und führt zu einem Mehraufwand, ist unter Berücksichtigung der Kriterien des § 3 eine angemessene Vergütung festzusetzen. (BeckOK InsR/ Budnik, InsVV § 12a Rn. 12)
In der Gesamtschau des Verfahrens und in Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters war eine Gewährung eines Zuschlages von XX % gerechtfertigt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um XX % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Schuldner wurde zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters gehört. Mit Schreiben vom 22.01.2024 wurde keine Einwände erhoben.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben ihre Zustimmung zur antragsgemäßen Festsetzung abgegeben.
Der Schuldnervertreter wurde zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters angehört. Einwände wurden mit Schreiben vom 22.12.2023 nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 08.02.2024
Originalbekanntmachung
01.03.2024
2 IN 193/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Knut
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 182-2022 MW kd
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|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 3.027.389,10 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen (§ 38 InsO) in Höhe von 3.027.389,10 Euro.
Das Abschlagsverteilungsverzeichnis sowie die Zustimmungserklärung des Sachwalters ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 28.02.2024
Originalbekanntmachung
28.06.2024
2 IN 193/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Knut
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 182-2022 MW kd
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Beschluss:
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1. In dem am 01.02.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 25.07.2024 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenh...
2 IN 193/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Knut
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 182-2022 MW kd
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Beschluss:
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1. In dem am 01.02.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 25.07.2024 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 22.08.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 27.06.2024
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