Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 3749

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Insolvenzprofil

vsupply GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Handelsregister
Ansbach, HRB 3749
EUID
DED3201V.HRB3749

Insolvenzgericht

Gericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 195/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Joachim Exner
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Speditions- und Transportdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der vsupply GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ansbach. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Exner, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich Umsatzsteuer festgesetzt. Als Gründe für die Erhöhung der Regelvergütung wurden die Betriebsfortführung für 2,5 Monate, Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie Sanierungsbemühungen und die Implementierung eines M&A-Prozesses genannt. Der Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung wurde am 25.04.2024 vom Amtsgericht Ansbach verkündet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

26.04.2024

4 IN 195/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der vsupply GmbH, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz, v ertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko und Lake Guido Albert Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3749 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Ins...

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