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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A+G tools GmbH ist am 01.08.2019 eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Zudem werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklasse § 39 Abs. 1 InsO bis 23.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die fristgemäß angemeldeten nachrangigen Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft. Gegen diese Forderungen kann bis 04.07.2024 beim Insolvenzgericht widersprochen werden. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung
IN 273/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A+G tools GmbH, Illesheimer Straße 8, 91438 Bad Windsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Quent Sören Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 16127 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38-42 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 11.03.2024
Originalbekanntmachung
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