Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Agusi Personalmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pointweg 1, 91593 Burgbernheim
Handelsregister
Fürth, HRB 19132
EUID
DED3304V.HRB19132
Insolvenzgericht
Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 427/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung und die Personalvermittlung im Gesundheits- und Sozialbereich sowie das Bewerbungsmanagement und die Durchführungen von Bürodienstleistungen, soweit diese Tätigkeiten nicht der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten sind oder einer besonderen Zulassung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agusi Personalmanagement GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Amtsgericht Fürth am 05.03.2024. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zudem wird über eine nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 31) im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 12.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
12.03.2024
IN 427/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Agusi Personalmanagement GmbH, Pointweg 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Agusi Gabriele Maria, (weiterer Name: Jackels), geb. Kuhlen und Pareo-Dottl Alexandra Manuela, geb. Stojek
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19132
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen...
IN 427/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Agusi Personalmanagement GmbH, Pointweg 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Agusi Gabriele Maria, (weiterer Name: Jackels), geb. Kuhlen und Pareo-Dottl Alexandra Manuela, geb. Stojek
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19132
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.03.2024
Originalbekanntmachung
08.04.2026
IN 427/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Agusi Personalmanagement GmbH, Pointweg 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Agusi Gabriele Maria, (weiterer Name: Jackels), geb. Kuhlen und Pareo-Dottl Alexandra Manuela, geb. Stojek
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19132
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht...
IN 427/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Agusi Personalmanagement GmbH, Pointweg 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Agusi Gabriele Maria, (weiterer Name: Jackels), geb. Kuhlen und Pareo-Dottl Alexandra Manuela, geb. Stojek
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19132
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 07.04.2026
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