Antragsverfahren Bayern HRB 20821

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ATi-Line GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Mühlstraße 18, 90513 Zirndorf
Handelsregister
Fürth, HRB 20821
EUID
DED3304V.HRB20821

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 43/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Auto- und Nutzfahrzeugvermietung (Lkw und Pkw), Güterkraftverkehr, Lkw-Logistik und Spedition, Fahrervermittlung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der ATi-Line GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Celik Atakan, wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Registergericht Amtsgericht Fürth hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahrensstadium beendet, da keine Masse für die Eröffnung vorhanden war.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 43/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ATi-Line GmbH, Mühlstraße 18, 90513 Zirndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Celik Atakan, geb. Dogan Yasin Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 20821 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fürth Hallstraße 1 90762 Fürth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis de...

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 125/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ATi-Line GmbH, Mühlstraße 18, 90513 Zirndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Celik Atakan, geb. Dogan Yasin Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 20821 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fürth Hallstraße 1 90762 Fürth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis d...

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