Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hans-Vogel-Str. 127, 90765 Fürth
Handelsregister
Fürth, HRB 7704
EUID
DED3304V.HRB7704
Insolvenzgericht
Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 156/20
Phase
Schlussverteilung
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Handel und Vertrieb von Hydraulik- und Pneumatikkomponenten, Industriearmaturen, Kompressoren und allgemeine technische Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center ist anhängig. Das Amtsgericht Fürth hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters gemäß Antrag vom 25.09.2024 beschlossen; die konkreten Beträge sind nicht veröffentlicht. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 03.02.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Es sind Forderungen in Gesamthöhe von 209.390,26 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 45.051,35 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 14.900,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis liegt in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
23.12.2025
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 156/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center, Hans-Vogel-Straße 127, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Tutschek Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7704
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nayel Ute, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg, Gz.: 003045/20/141
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Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt auf x. EUR.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.09.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 59.943,51 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) x EUR (Regelvergütung).
Masseg...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 156/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center, Hans-Vogel-Straße 127, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Tutschek Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7704
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nayel Ute, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg, Gz.: 003045/20/141
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Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt auf x. EUR.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.09.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 59.943,51 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) x EUR (Regelvergütung).
Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden in der Bestimmung der für die Berechnung der Vergütung maßgeblichen Masse berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen ist. Im Übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuss zusteht. Berücksichtigt wurde ein Betrag in Höhe von x EUR, um den sich die Berechnungsgrundlage erhöht.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.12.2025
Originalbekanntmachung
23.12.2025
IN 156/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center, Hans-Vogel-Straße 127, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Tutschek Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7704
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nayel Ute, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg, Gz.: 003045/20/141
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Ei...
IN 156/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center, Hans-Vogel-Straße 127, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Tutschek Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7704
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nayel Ute, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg, Gz.: 003045/20/141
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 209.390,26 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 45.051,35 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.12.2025
Originalbekanntmachung
23.12.2025
IN 156/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DHC GmbH Druckluft und Hydraulik Center, Hans-Vogel-Straße 127, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Tutschek Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7704
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nayel Ute, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg, Gz.: 003045/20/141
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 209.390,26 EUR steht ein Betrag von 14.900,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.12.2025
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