Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 18176

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Insolvenzprofil

EM BG Bau UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Sonnenstraße 7, 90763 Fürth
Handelsregister
Fürth, HRB 18176
EUID
DED3304V.HRB18176

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 178/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Niko Drves

Gegenstand des Unternehmens

die Eisenflechterei und der Trockenbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Fürth hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EM BG Bau UG (haftungsbeschränkt) zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 20.05.2026 um 11:15 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot für den Geschäftsführer Niko Drves angeordnet. Damit ist es dem Geschäftsführer untersagt, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

20.05.2026

Az.: IN 178/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. EM BG Bau UG (haftungsbeschränkt), Sonnenstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Drves Niko Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18176 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird Niko Drves, als Geschäftsführer der Schuldnerin am 20.05.2026 um 11:15 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fürth Hallstraße...

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