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die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, bzw. Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeiten, die nach § 34 C der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, sind nicht Unternehmensgegenstand.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L. ist am 27.06.2022 eröffnet worden. Der Schuldner wird durch die Liquidatorin Malzer Renate vertreten. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Fürth. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 08.05.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten, einschließlich des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin, steht die Gelegenheit bis zum 19.06.2026 zu, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Prüfung der Forderungen. Die Bekanntmachung wurde am 10.04.2026 vom Amtsgericht Fürth herausgegeben.
Originalbekanntmachung
IN 186/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 07.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.07.2025
Originalbekanntmachung
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