Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 19644

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kommunikationsagentur Schultze. Walther. Zahel. GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nägelsbachstr. 26, 91052 Erlangen
Handelsregister
Fürth, HRB 19644
EUID
DED3304V.HRB19644

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 641/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Patrick Meyerle
Adresse
Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Agentur für Werbung, Mediaberatung und Fotografie, insbesondere die konzeptionelle Erarbeitung von Werbekampagnen sowie die Erstellung und der Vertrieb der dazu notwendigen Werbemittel; ebenso die Mediaschaltung und Auftragsvermittlung sowie die Organisation und Durchführung von Werbeaktionen, Veranstaltungen und Promotiontätigkeiten ergänzt um Marktfortschung sowie verlegerische Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Entwicklung und der Vertrieb von EDV-Hard- und Software, das Internetproviding, die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von multimedialen Informationssystemen, einschließlich sich dadurch ergebender Werbemöglichkeiten, die Planung, Konzeption und Durchführung von Events sowie die Erbringung von Dienstleistungen im EDV- und Telekommunikationsbereich.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommunikationsagentur Schultze. Walther. Zahel. GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fürth hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Patrick Meyerle festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.07.2025. Bei der Berechnung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 177.886,51 EUR ausgegangen. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 110 % wurde als gerechtfertigt angesehen, begründet durch die Betriebsfortführung für 1,5 Monate und umfangreiche Sanierungsbemühungen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

01.08.2025

IN 641/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kommunikationsagentur Schultze. Walther. Zahel. GmbH, Nägelsbachstraße 26, 91052 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Meister Jörg Rainer Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19644 - Schuldnerin - | Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.07.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung vorzubringen. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 01.08.2025

Originalbekanntmachung

02.03.2026

IN 641/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kommunikationsagentur Schultze. Walther. Zahel. GmbH, Nägelsbachstraße 26, 91052 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Meister Jörg Rainer Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19644 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Patrick Meyerle, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einsc...

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