Antragsverfahren Bayern HRB 21423

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

La Fleur Abendmode GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen
Handelsregister
Fürth, HRB 21423
EUID
DED3304V.HRB21423

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 118/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Bekleidung, insbesondere Abendmode, sowie von Accessoires.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Fürth hat den Antrag der La Fleur Abendmode GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Anforderungen an die Signatur und den Übermittlungsweg gelten.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

IN 118/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. La Fleur Abendmode GmbH, Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführerin Pirdal Bahar, geb. Isik Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 21423 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Rothe Heike, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2025/227 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fürth Hallstraße 1 90762 Fürth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 ...

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