Schlussverteilung Bayern HRB 9476

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MED TECH SOLUTIONS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Dahlienstraße 6, 90556 Seukendorf
Handelsregister
Fürth, HRB 9476
EUID
DED3304V.HRB9476

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 562/19
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus
Adresse
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und Herstellung von medizinischen Produkten sowie Beratung (ohne Rechtsberatung) und der Vertrieb national und international.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MED TECH SOLUTIONS GmbH ist beim Amtsgericht Fürth anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus hat die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen beantragt, was durch Beschluss des Gerichts erfolgt ist. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 11.253,76 EUR steht ein entsprechender Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis einschließlich 30.06.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse schriftlich beim Insolvenzgericht einreichen. Der Forderungen in Gesamthöhe von 11.253,76 € können nach Begleichung der vorrangigen Forderungen vollständig beglichen werden. Der Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden.

Originalbekanntmachung

20.05.2025

IN 562/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MED TECH SOLUTIONS GmbH, c/o Rechtsanwalt Wilhelm Bode, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bertoni Marco Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9476 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag...

Originalbekanntmachung

20.05.2025

IN 562/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MED TECH SOLUTIONS GmbH, c/o Rechtsanwalt Wilhelm Bode, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bertoni Marco Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9476 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 11.253,76 EUR steht ein Betrag von 11.253,76 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 19.05.2025

Originalbekanntmachung

20.05.2025

IN 562/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MED TECH SOLUTIONS GmbH, c/o Rechtsanwalt Wilhelm Bode, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bertoni Marco Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9476 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.06.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahren sind derze...

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