Antragsverfahren Bayern HRB 16584

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Insolvenzprofil

missionMED GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Henkestraße 91, 91052 Erlangen
Handelsregister
Fürth, HRB 16584
EUID
DED3304V.HRB16584

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 607/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und der Betrieb eines internetbasierten Social-Health-Marktplatzes zur sozialen und kostengünstigen Versorgung großer Patientengruppen mit "Spitzenmedizin".

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Fürth hat über den Antrag der missionMED GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fürth einzureichen.

Originalbekanntmachung

05.01.2026

IN 607/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. missionMED GmbH, Henkestraße 91, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Balzer Christian Ludwig, Freitag Timo und Dr. Reinhardt Frank Michael Friedrich Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 16584 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fürth Hallstraße 1 90762 Fürth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Be...

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