Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 16383

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Insolvenzprofil

Sec Concept Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Dambacher Str. 11, 90763 Fürth
Handelsregister
Fürth, HRB 16383
EUID
DED3304V.HRB16383

Insolvenzgericht

Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 54/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus
Adresse
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

Werk- und Objektschutz, Revierdienst, Veranstaltungsschutz, Begleitschutz, Sicherheitsberatung (ohne Rechts- und Steuerberatung)

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sec Concept Service GmbH ist anhängig. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus. Am 10.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen. Das Amtsgericht Fürth hat diese Festsetzung durch Beschluss vom 09.04.2026 vorgenommen. Dabei wurde eine Regelvergütung festgesetzt, wobei ein Übersteigen des Regelsatzes um 36 % als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Umsatzsteuer wurde in Höhe von 19 % hinzugefügt. Zudem wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Im Vorfeld, mit Bekanntmachung vom 12.02.2026, hatte das Gericht über den Vergütungsantrag entscheiden wollen und den Beteiligten eine Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung zur Einreichung von Einwendungen oder Anträgen eingeräumt. Gegen die Entscheidung vom 09.04.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

12.02.2026

IN 54/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sec Concept Service GmbH, Dambacher Straße 11, 90763 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Hohl Helmut Armin, geb. Hohl Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 16383 - Schuldnerin - Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.02.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 12.02.2026

Originalbekanntmachung

10.04.2026

IN 54/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sec Concept Service GmbH, Dambacher Straße 11, 90763 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Hohl Helmut Armin, geb. Hohl Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 16383 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt g...

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