Antragsverfahren Bayern HRB 28063

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Insolvenzprofil

AIV systems GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstr. 25, 91236 Alfeld
Handelsregister
Nürnberg, HRB 28063
EUID
DED3310V.HRB28063

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1011/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

der Einkauf und Vertrieb von IT-Systemen sowie die Beratung und Entwicklung von Lizenzprojekten und Produkten im IT- Management. Die Gesellschaft ist befugt, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu halten und zu veräußern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AIV systems GmbH entschieden. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers wird mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren mit Ablehnung wegen Masseunzulänglichkeit beendet, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt oder das Verfahren eröffnet wurde.

Originalbekanntmachung

26.01.2026

IN 1011/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. AIV systems GmbH, Hauptstraße 25, 91236 Alfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Görlach Sophia Anna Carolina Angela Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 28063 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: der Einkauf und Vertrieb von IT-Systemen sowie die Beratung und Entwicklung von Lizenzprojekten und Produkten im IT-Management. Die Gesellschaft ist befugt, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu halten und zu veräußern. | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen...

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